Bürgerbeteiligung

Foto: Fotolia/kasto

Die Bürger:innen miteinbeziehen

Die Bürgerbeteiligung hat öffentliche und nicht-öffentliche Teile.

Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereitet die Bahn die Antragsunterlagen für die behördlichen Verfahren vor.

Teil der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist auch ein Dialogforum, bei dem regionale Interessengruppen, Bürgerinitiativen, Kommunen, Landkreise und Behörden die Planungen begleiten. In Arbeitsgruppen werden komplexe Themenbereiche gesondert betrachtet und diskutiert.

  • Öffentliche Info-Termine

  • Dialogforum

  • Arbeitsgruppen

In öffentlichen Info-Terminen informiert die Bahn über das Projekt.

Die behördlichen Verfahren umfassen Raumordnung, parlamentarische Befassung und Planfeststellung.

  • Raumordnungsverfahren

  • Parlamentarische Befassung

  • Planfeststellungsverfahren, Planänderung

Im Raumordnungsverfahren prüfen Landesbehörden die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Hierzu werden die Varianten bezüglich ihrer Auswirkung auf die Belange der Umwelt und der Ziele der Raumordnung bewertet. Anschließend werden die Fachbehörden gebeten, eine Stellungnahme zur Raumordnungsunterlage der Bahn zu verfassen. Im Falle der NBS Gelnhausen–Fulda wurde auch der Öffentlichkeit ermöglicht, Stellung zu nehmen. Die Landesbehörden erörtern die Stellungnahmen mit den Einwendenden und der Deutschen Bahn, bevor eine Landesplanerische Stellungnahme erstellt wird. Beim Ausbau bestehender Strecken ist kein Raumordnungsverfahren nötig.