Natur- und Umweltschutz

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Naturschutz

Unvermeidliche Eingriffe in die Natur gleicht die Bahn aus.

Bei der Planung von Bahnstrecken spielt der Schutz von Umwelt und Natur eine zentrale Rolle. Die Bahn beachtet das Bundes-Naturschutzgesetz sowie weitere Gesetze und Richtlinien. Hierzu gehören die EU-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat (FFH) und die EU-Richtlinie zum Vogel- und speziellen Artenschutz. Die Leitfäden des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) definieren, wie die gesetzlichen Grundlagen in den Planungsunterlagen abzuarbeiten sind. Dies gilt bei der Raumordnung zur Neubaustrecke und in den Planfeststellungen, um Baurecht zu erlangen.

Video: Naturschutz bei der Deutschen Bahn – Das ist grün. (11. Oktober 2023)

  • Umweltverträglichkeitsstudien

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan

Sowohl für das Raumordnungs- als auch das Planfeststellungsverfahren ist die gesetzlich geregelte und von unabhängigen Gutachtern angefertigte Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ein wichtiger Teil der Antragsunterlagen. Sie stellt sicher, dass die Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere, Umwelt und Natur umfassend ermittelt, analysiert und bewertet werden.

Artenschutz

Der Schutz seltener Tierarten und Pflanzenarten ist besonders wichtig. Am Beispiel der Haselmaus zeigt der Film, wie die Bahn vorgeht.

Video: Artenschutz bei der Deutschen Bahn

Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen

Eingriffe beim Bau sollen Mensch und Natur so wenig wie möglich belasten. Sind Eingriffe unvermeidlich, so wird die Bahn diese ausgleichen oder kompensieren. Der Film zeigt Beispiele, wie die Bahn das macht.

Video: Kompensation: Ausgleich/Ersatz - Artenschutz

  • ABS Hanau–Gelnhausen

  • NBS Gelnhausen–Fulda

Für die ABS müssen insbesondere Schutzmaßnahmen für die Tierarten Weißstorch, Zauneidechse und Ameisenbläuling getroffen werden. Für die Zauneidechse und den Ameisenbläuling werden dazu frühzeitig auf die Bedürfnisse der Arten ausgerichtete Ersatzhabitate neu angelegt oder bereits bestehende Flächen aufgewertet und die Tiere aus den beeinträchtigten Bereichen in diese neuen Lebensräume umgesiedelt. Mittels abgestimmter Pflege- und Entwicklungskonzepte wird sichergestellt, dass die Kompensationsflächen den betroffenen Tierarten auch dauerhaft zur Verfügung stehen.

Für den Weißstorch werden zum einen künstliche Nisthilfen aufgebaut und zum anderen nicht mehr benötigte Masten der Bahntrasse, welche für den Ausbau nicht hinderlich sind, stehen gelassen. Diese können dann selbstständig von den Störchen besiedelt werden. Masten, welche für den Betrieb unerlässlich sind und auf denen ein Storchennest sowohl für den Bahnbetrieb, als auch für die Vögel selbst gefährlich werden könnte, werden mit speziellen Stahlkappen ausgerüstet, die einen Nestbau verhindern sollen.

Weitere Maßnahmen befinden sich aktuell in der Planung.

Noch mehr Informationen zum Thema "Natur und Umweltschutz" finden Sie auf der Themenseite der DB AG.