Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) unterrichtet den Deutschen Bundestag in einer frühen Planungsphase (nach Abschluss der Vorplanung) über den aktuellen Projektstand. Das sorgt für mehr Transparenz bei den politischen Entscheidern. Die Bahn bereitet für das BMDV umfangreiche Unterlagen vor, die eine Beschreibung der Planung, Zeit- und Kostenpläne sowie die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt enthalten. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, Kernforderungen zu formulieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Das Parlament entscheidet anschließend im Rahmen der Bundestagsbefassung über die Finanzierung dieser individuellen Forderungen. Entscheidend ist dabei, dass die Variante wirtschaftlich bleiben muss und die Projektziele erfüllt werden.